Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2005 - C-294/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Sarkatzis Herrero
Richtlinie 76/207/EWG - Gleichbehandlung - Mutterschaftsurlaub - Eintritt in nationale Beamtenlaufbahn - Berechnung des Dienstalters - Erfordernis eines tatsächlichen Dienstantritts - Benachteiligung?
- EU-Kommission
Sarkatzis Herrero
Richtlinie 76/207/EWG - Gleichbehandlung - Mutterschaftsurlaub - Eintritt in nationale Beamtenlaufbahn - Berechnung des Dienstalters - Erfordernis eines tatsächlichen Dienstantritts - Benachteiligung?
- EU-Kommission
Sarkatzis Herrero
Sozialvorschriften
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2005 - C-294/04
- EuGH, 16.02.2006 - C-294/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- EuGH, 30.04.1998 - C-136/95
Thibault
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2005 - C-294/04
Der besondere Schutz, der Schwangeren oder jungen Müttern zukommt - und dessen Legitimität Artikel 2 Absatz 3 der Richtlinie 76/207 im Hinblick auf den Nichtdiskriminierungsgrundsatz ausdrücklich anerkennt -, darf diesen also nicht zum Nachteil gereichen, was der Gerichtshof bereits im Urteil Thibault(20) zum Ausdruck gebracht hatte, in dem er feststellte, dass "die Ausübung der Rechte, die Frauen nach Maßgabe des Artikels 2 Absatz 3 der Richtlinie gewährt werden, nicht zu Nachteilen beim Zugang zur Beschäftigung und bei den Arbeitsbedingungen führen darf und dass die Richtlinie insofern auf eine inhaltliche, nicht formelle Gleichheit abzielt"(21).8 - Es sei an dieser Stelle an den Schutzzweck des Mutterschaftsurlaubs nach der Richtlinie 92/85 erinnert: "[Der Anspruch auf Mutterschaftsurlaub] dient zum einen dem Schutz der körperlichen Verfassung der Frau während und nach der Schwangerschaft und zum anderen dem Schutz der besonderen Beziehung zwischen der Mutter und ihrem Kind während der Zeit, die an die Schwangerschaft und die Entbindung anschließt." - so das Urteil vom 18. März 2004 in der Rechtssache C-342/01 (Merino Gómez, Slg. 2004, I-2605, Randnr. 32) m. w. N. auf die Urteile vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 184/83 (Hofmann, Slg. 1984, 3047, Randnr. 25), vom 30. April 1998 in der Rechtssache C-136/95 (Thibault, Slg. 1998, I-2011, Randnr. 25) und vom 27. Oktober 1998 in der Rechtssache C-411/96 (Boyle u. a., Slg. 1998, I-6401, Randnr. 41).
22 - Siehe bereits das Urteil Thibault (zitiert in Fußnote 8), Randnr. 24.
- EuGH, 18.03.2004 - C-342/01
Merino Gómez
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2005 - C-294/04
8 - Es sei an dieser Stelle an den Schutzzweck des Mutterschaftsurlaubs nach der Richtlinie 92/85 erinnert: "[Der Anspruch auf Mutterschaftsurlaub] dient zum einen dem Schutz der körperlichen Verfassung der Frau während und nach der Schwangerschaft und zum anderen dem Schutz der besonderen Beziehung zwischen der Mutter und ihrem Kind während der Zeit, die an die Schwangerschaft und die Entbindung anschließt." - so das Urteil vom 18. März 2004 in der Rechtssache C-342/01 (Merino Gómez, Slg. 2004, I-2605, Randnr. 32) m. w. N. auf die Urteile vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 184/83 (Hofmann, Slg. 1984, 3047, Randnr. 25), vom 30. April 1998 in der Rechtssache C-136/95 (Thibault, Slg. 1998, I-2011, Randnr. 25) und vom 27. Oktober 1998 in der Rechtssache C-411/96 (Boyle u. a., Slg. 1998, I-6401, Randnr. 41). - EuGH, 12.07.1984 - 184/83
Hofmann / Barmer Ersatzkasse
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2005 - C-294/04
8 - Es sei an dieser Stelle an den Schutzzweck des Mutterschaftsurlaubs nach der Richtlinie 92/85 erinnert: "[Der Anspruch auf Mutterschaftsurlaub] dient zum einen dem Schutz der körperlichen Verfassung der Frau während und nach der Schwangerschaft und zum anderen dem Schutz der besonderen Beziehung zwischen der Mutter und ihrem Kind während der Zeit, die an die Schwangerschaft und die Entbindung anschließt." - so das Urteil vom 18. März 2004 in der Rechtssache C-342/01 (Merino Gómez, Slg. 2004, I-2605, Randnr. 32) m. w. N. auf die Urteile vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 184/83 (Hofmann, Slg. 1984, 3047, Randnr. 25), vom 30. April 1998 in der Rechtssache C-136/95 (Thibault, Slg. 1998, I-2011, Randnr. 25) und vom 27. Oktober 1998 in der Rechtssache C-411/96 (Boyle u. a., Slg. 1998, I-6401, Randnr. 41).
- EuGH, 27.10.1998 - C-411/96
Boyle u.a.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2005 - C-294/04
8 - Es sei an dieser Stelle an den Schutzzweck des Mutterschaftsurlaubs nach der Richtlinie 92/85 erinnert: "[Der Anspruch auf Mutterschaftsurlaub] dient zum einen dem Schutz der körperlichen Verfassung der Frau während und nach der Schwangerschaft und zum anderen dem Schutz der besonderen Beziehung zwischen der Mutter und ihrem Kind während der Zeit, die an die Schwangerschaft und die Entbindung anschließt." - so das Urteil vom 18. März 2004 in der Rechtssache C-342/01 (Merino Gómez, Slg. 2004, I-2605, Randnr. 32) m. w. N. auf die Urteile vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 184/83 (Hofmann, Slg. 1984, 3047, Randnr. 25), vom 30. April 1998 in der Rechtssache C-136/95 (Thibault, Slg. 1998, I-2011, Randnr. 25) und vom 27. Oktober 1998 in der Rechtssache C-411/96 (Boyle u. a., Slg. 1998, I-6401, Randnr. 41). - EuGH, 21.05.1985 - 248/83
Kommission / Deutschland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2005 - C-294/04
16 - Rechtssache 248/83 (Slg. 1985, 1459). - EuGH, 23.02.2006 - C-205/04
Kommission / Spanien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2005 - C-294/04
Zum Begriff der "trienios" vgl. auch die anhängige Rechtssache C-205/04 (Kommission/Spanien). - EuGH, 13.10.1976 - 32/76
Saieva / Caisse allocations familiales
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2005 - C-294/04
28 - Es sei hier darauf hingewiesen, dass die Auslegung des nationalen Rechts ausschließlich dem nationalen Richter vorbehalten ist (siehe bereits das Urteil vom 13. Oktober 1976 in der Rechtssache 32/76 [Saieva, Slg. 1976, 1523, Randnr. 7]).